Diverse Gartenanlagen sind beim HGV zu vergeben
Grundlage zur Gartenvergabe
Personen, die sich für einen Garten im Bereich des HGV Bruck Mur interessieren, wird die Gelegenheit geboten, sich an einem der Bürotage (siehe Bürotage und Bürozeiten) diesbezüglich zu informieren.
Auf welche Weise gelangt man zu einem Garten, der dem HGV Bruck an der Mur zugehörig ist?
Ein neuer Interessent für einen Garten muss passives Mitglied beim HGV Bruck Mur sein; ohne diese Mitgliedschaft kann keine Gartenanlage an Interessenten vergeben werden.
Zuteilung von Gartenparzellen:
Die Zuteilung der Gärten wird ausschließlich an einem Werktag durch den Obmann des Kleingartenvereins Bruck an der Mur vorgenommen. Sämtliche Entschädigungszahlungen sind ausschließlich an den HGV Bruck Mur zu entrichten. Die Weitergabe oder Unterverpachtung einer Gartenanlage durch einen Unterpächter ist unzulässig. Selbst im intimsten Familienkreis nicht! Werden die Satzung, die Gartenordnung des HGV oder das BKGG unbeachtet gelassen und dennoch weitergegeben? Von diesem Zeitpunkt an entfaltet der Unterpachtvertrag keine Rechtswirksamkeit mehr. Bei einer derartigen Vorgehensweise, die eine Missachtung der Satzung, der Gartenordnung sowie des Bundeskleingartengesetzes impliziert, verwirkt der Vertragsnehmer (Unterpächter) sämtliche Ansprüche auf Entschädigung. Ansonsten ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3.000,00 € zu entrichten, wobei gegebenenfalls die gerichtliche Geltendmachung dieser Summe erfolgt.
In Bearbeitung
innerhalb 24 h wieder Aktuell
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Ein Garten ist zu verpachten.
Die Einheit L-007 ist ab sofort verfügbar.
In Bearbeitung
Ein Garten ist zu verpachten.
Die Einheit K-002 ist ab sofort verfügbar.
In Bearbeitung
Ein Garten ist zu verpachten.
Die Einheit K-003 ist ab sofort verfügbar.
In Bearbeitung
Ein Garten ist zu verpachten.
Die Einheit J-018 ist ab sofort mit einer kleinen Hütte und einer NEUEN Terrasse verfügbar.
Weitere Auskünfte an einem Bürotag