Für sämtliche Lebewesen stellt dies die höchste Priorität dar.
Wasser.
Sehr geehrte Damen und Herren, Unterpächter sowie verehrte Vereinsmitglieder,
Die Wasserzufuhr wird ab dem 28.03.2026 um 9:00 Uhr wiederhergestellt.
Es wird um die umgehende Schließung sämtlicher Entnahmestellen bis zum morgigen Tag gebeten.
In den ersten drei Stunden ist das Befüllen von Wasserbehältern untersagt, da die Dichtigkeit der Gesamtleistung einer Überprüfung unterzogen werden muss.
Ich danke Ihnen
Der Vorsitzende
Für sämtliche Lebewesen stellt dies die höchste Priorität dar.
Wasser.
Die Wasserzufuhr wird voraussichtlich am 28. März, gegebenenfalls bei ungünstiger Witterung am 3. April 2026 ab 9:00 Uhr, aufgenommen.
Bitte bis spätestens.
27. 03. 2026
Absperrhähne und Auslaufventile
Sie müssen zwingend GESCHLOSSEN sein!
Wurde von Ihnen das notwendige Hauptabsperrventil für die Wasserzufuhr installiert?
Es wird hiermit in Erinnerung gerufen, dass Eigentümer, die bis zur Inbetriebnahme der Wasserversorgung im Jahr 2026 kein Hauptabsperrventil in ihrem Garten installiert haben, mit einer Pönalgebühr in Höhe von 150,00 € belegt werden.
Die Bekanntmachung dieser Information erfolgte über die Homepage, den Nachrichtendienst WhatsApp sowie im Rahmen der Jahreshauptversammlung im Jahr 2025 und der bevorstehenden Versammlung im Jahr 2026.
Es wäre wünschenswert, dass sämtliche Wasserentnahmestellen sowie die Entlüftungsschrauben geschlossen sind, um unnötigen Wasserverlust zu vermeiden.
Danke
Der Vorstand
An unsere Vereinsmitglieder!
Wie jedes Jahr haben wir schon wieder das gleiche Problem mit den (automatischen) Sprengelanlagen. Muss es denn das sein? Wir werden deshalb zu harten Maßnahmen greifen müssen, um gewissen Unterpächtern klar zu machen, dass derartige Anlagen, vor allem Sprengelanlagen, nach dem BKGG, HGV-Statut und HGV- Gartenordnung verboten sind!
Es sind verboten Rasen, Garten, Hecken, Obstbäume und Sträucher, die nicht neu angelegt wurden, ständig zu gießen bzw zu begießen.
Autowaschen ist auf dem gesamten Vereinsgelände strikt VERBOTEN.
Es wird empfohlen, die Anlagen mit Regenwasser zu gießen bzw zu begießen.
Werden von den Unterpächtern die in der Gartenordnung etc geforderten Regelungen nicht eingehalten, so sehen wir uns in Zukunft gezwungen ein Pönale von € 500,00 pro Missachtung einzufordern.
Das Leitungsorgan des HGV B/M
DiplIng Erich Woltsche-Juncu
WASSERSCHÄCHTE
Es wird dringend darauf hingewiesen, wer ohne BEWILLIGUNG der Vereinsleitung an WASSERSCHÄCHTEN und Absperrventile eigenwillig das Wasser abdreht wird vom HGV mit einer Pönale € 200,00 belegt.
BERECHTIGUNG fürs Wasserabdrehen sind zusätzlich: Alle eingetragenen Feldsprecher des HGV, die auf der HGV-Homepage hinterlegt sind.
Bruck/Mur, am 10.04.2024
Das Leitungsorgan des HGV